AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH

Stand: 06/2023

Geltung

  1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH und deren Vertragspartnern. Sie finden keine Anwendung bei der Teilnahme der an öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Allgemeines

  1. Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. Die Nutzung ist nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zulässig.
  2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.

Angebote, Kostenvoranschläge, Arbeitsergebnisse, Preise und Preisanpassung etc.

  1. Arbeitsergebnisse sind alle bei der Durchführung der Arbeiten nach diesem Vertrag entstandenen Ergebnisse, Angebotstexte, Zeichnungen insbesondere Know-how, Erfindungen, Schutzrechte, urheberrechtlich geschützte Werke, Computerprogramme sowie Dokumentationen, Berichte und Unterlagen. Die im Rahmen des Vorhabens entstehenden Arbeitsergebnisse stehen demjenigen Vertragspartner zu und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nur durch diesen verwendet werden, durch dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragten sie entstanden sind. 
  2. Die Preise sind Netto-Preise und freibleibend. Die gesetzliche, am Tag der Abrechnung gültige, Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet.
  3. Maßgebend für Mengen- und Größenangaben ist das örtliche Aufmaß.
  4. Zusätzliche im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis nicht enthaltene Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden oder nach den Umständen notwendig sind, werden gesondert berechnet.
  5. Sagen dem Auftraggeber zur Verarbeitung vereinbarter Materialien nicht zu und müssen diese zurückgenommen werden so geht der Mehraufwand zu Lasten des Auftraggebers. Sonderstücke oder Sonderanfertigungen, die nicht marktgängig sind, müssen voll bezahlt werden, wenn eine andere Verwendung nicht möglich ist.

Ausführungsfristen

  1. Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu erbringenden Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Überschreitet die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH verbindlich zugesagte Fristen, so kann der Auftraggeber schriftlich unter Berücksichtigung der witterungsbedingten Ausführungsmöglichkeiten eine Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen. Nach fruchtlosen Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen oder bei Aufrechterhaltung des Vertrags Schadenersatz verlangen. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB stehen dem Auftraggeber in diesem Fall die Rechte nach § 5, Abs. 4 VOB/B in Verbindung mit § 8 Abs. 3 VOB/B zu.
  2. Material-Lieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne Verschulden der Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH eintreten, wirken für die Vertragserfüllung hemmend. Erforderliche neue Ausführungsfristen sind im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen.
  3. Witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten, die die Qualität der Arbeiten beeinflussen können, sind von der Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH nicht zu vertreten. Maßnahmen zusätzlicher Art, um die Arbeiten trotz witterungsbedingter Behinderungen fortzusetzen oder aufzunehmen, sind zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  4. Erhebliche bauseitig bedingte Terminverzögerungen (z.B. verspätete Fertigstellung von Vorarbeiten) ziehen die Vereinbarung eines neuen Termins nach sich und berechtigen die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag.
  5. Im Übrigen haftet Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH nur für ihr nachweislich schuldhaft anzulastende Verzögerungen. Ersetzt wird der nachgewiesene, unmittelbare Schaden.
  6. Bei Reparaturarbeiten sind der Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH möglichst genau die Schadensursache anzugeben.
  7. Die auf der bearbeitenden Fläche liegenden, nicht in Schutzrohren verlegten Leitungen (z.B. Antennenkabel), sind während der Arbeitsausführung bauseits zu entfernen. Die Wiederinstandsetzung beschädigter Leitungen bzw. Schadensersatz wird von der Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH nicht geleistet, wenn und soweit seitens des Auftraggebers keine geeigneten Maßnahmen getroffen wurden und Beschädigungen zwangsläufig eintraten.

Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Die Abnahme fertig gestellter Arbeiten hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu erfolgen. Der Aufforderung ist der Zustellung einer Rechnung über fertig gestellte Leistungen gleichgestellt. Vorhandene Mängel sind bei der Abnahme vom Auftraggeber schriftlich zu beanstanden. Erfolgt keine förmliche Abnahme, so gilt diese 12 Werktage nach dem Zugang der Fertigmeldung als erteilt.
  2. Sollen die Arbeiten der Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH bereits vor der Abnahme für Nachfolgearbeiten benutzt werden, hat Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH Anspruch auf eine vorherige Feststellung des Zustandes der Arbeiten. Mit der Feststellung des Zustandes geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Für Beschädigungen und Verschlechterung durch die Nacharbeiten hat die Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH nicht einzustehen. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt § 4 Abs. 10 VOB/B.
  3. Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung. Wird jedoch die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, unabwendbare, von der Nordhoff Achteresch GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat die Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten nach dem Angebot. Der Auftraggeber trägt die Gefahr auch vor Abnahme der Leistung, wenn er die Abnahme verzögert oder wenn die Arbeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH die bis dahin erstellte Leistung ausdrücklich in Obhut des Auftraggebers übergibt.

Mängelansprüche

  1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, frühestens mit der förmlichen Abnahme der durch die Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH erbrachten Leistungen. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt.
  2. Soweit der Vertragspartner der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH ein Verbraucher nach § 13 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB.
  3. Soweit der Vertragspartner der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH ein Unternehmer nach § 14 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften der VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
  4. Alle Mängel sind der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
  5. Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma Die Zimmermännner Nordhoff Achteresch GmbH unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme anzuzeigen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen und soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  6. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).

Eigenschaften des Holzes

  1. Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Auftraggeber seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei der Bestellung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber sich vor Auftragserteilung fachgerechten Rat einzuholen.

Mitbenutzung an der Baustelle

  1. Es wird der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH das Recht zugestanden, vorhandene Gerüst und Lagerplätze kostenlos zu benutzen sowie Wasser und Strom zu entnehmen.
  2. Für Verunreinigungen, die bei bituminösen Arbeiten nicht zu vermeiden sind, wird nicht gehaftet.

Eigentumsvorbehalt und Bauhandwerkersicherung

  1. Gelieferte, noch nicht eingebaute und nicht bezahlte Materialien bleiben bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH.
  2. Der Auftraggeber stimmt einer Bauwerkssicherungshypothek grundsätzlich zu. Erlangt die Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH eine Sicherung nach § 650e BGB, kann der Auftraggeber die Löschung Zug- um Zug gegen Stellung einer anderweitigen, gleichwertigen Sicherheit verlangen.
  3. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt im Übrigen § 650f BGB

Termine, Lieferung und Genehmigungen und vom Auftraggeber zu schaffende Voraussetzungen

  1. Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden.
  2. Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH muss der Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große und belastbare Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist.
  3. Alle Hindernisse im Arbeitsbereich und um den Aufstellort herum sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen.
  4. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu stellen.
  5. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
  2. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber das Miteigentum hieran, falls hier durch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, an den Auftragnehmer.

Kündigung

  1. Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH, trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten.
  2. Kündigt der Besteller ohne Verschulder Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH, so ist Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Höhe ermittelt die Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH je nach Leistungsstand.

Zahlungen

  1. Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung und -zugang beträgt für alle Teil- und Abschlagsrechnungen 8 Werktage.
  2. Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  3. Bei Stundenlohnarbeiten gilt der jeweils zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten vereinbarte Stundenlohn.
  4. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus Gründen geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswirksamkeit

  1. Als Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen gilt der Sitz der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH.
  2. Für Rechtsstreitigkeiten begründet der Sitz der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch Gmbh die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
  3. Es wird ausdrücklich die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart.
  4. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Rücktritt vom Vertrag

  1. Unvorhersehbare Ereignisse besonders schwerwiegender Art, die auf den Betrieb Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH einwirken und die diese nicht schuldhaft zu vertreten hat, berechtigen Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag ohne Schadensersatzleistung zurückzutreten.
  2. Veränderungen in der Vermögenslage des Auftraggebers, die Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen, und das Ausbleiben fälliger Zahlungen trotz angemessener Nachfrist erlauben den Rücktritt vom Vertrag.
  3. Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH hat dann Anspruch auf Abrechnung der bereits ausgeführten Leistungen nach den Einheitspreisen und Ersatz sonstiger entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme als Schadensersatz.

Versicherungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich des durchzuführenden Bauvorhabens in Bezug auf das bei der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH beauftragte Gewerk eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in jeweils angemessener Höhe zum Bauvorhaben abzuschließen und für die Dauer der in Ziffer 4. vereinbarten Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen wird der Bauherr den Bestand der vorgenannten Versicherung schriftlich nachweisen und eine Kopie der jeweiligen Versicherungsbedingungen aushändigen.

Schlussbestimmungen

  1. Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma Die Zimmermänner Nordhoff Achteresch GmbH, bevor sie wirksam und verbindlich werden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält die VOB/B keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sonst gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.